Wie Sie beim Zahnersatz Kosten einsparen können
Zunächst einmal erfolgt die Behandlung beim Zahnarzt für gesetzlich Versicherte genauso wie bei jedem anderen Arzt. Der Versicherte legt seine Chipkarte vor, und der Zahnarzt behandelt ihn.
Muss allerdings Zahnersatz her, kann es für Versicherte schnell teuer werden, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur pauschale Festzuschüsse für Zahnersatz. Die restlichen Kosten muss der Patient tragen.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen Möglichkeiten, wie sie bei Zahnersatz unnötige Kosten vermeiden können.
1. Heil- und Kostenplan (HKP)
Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihr Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP), der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Dieser Plan stellt die Grundlage für die Krankenversicherung dar, um berechnen zu können, wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt.
Der Heil- und Kostenplan muss vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und von dieser genehmigt werden.
Wichtig: Die Behandlung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigung der Krankenkasse durchgeführt werden.
Was übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen?
Die Krankenkasse bezuschusst die Behandlung mit einem sogenannten Festzuschuss. Der Festzuschuss ist so bemessen, dass ca. 50 % einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung bezahlt werden. Diese Versorgung beinhaltet allerdings nur das Notwendigste. Die restlichen 50% der Kosten sind vom Patienten selbst zu bezahlen.
Wird eine Versorgung gewünscht, die über das Maß „ausreichend“ hinausgeht, sind die Kosten vom Patienten selbst zu tragen!
Worauf sollten Sie achten?
Die gesetzliche Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan vor allem auf die Voraussetzungen für den Festzuschuss, nicht aber darauf, ob die Planung und Kosten angemessen sind.
Deshalb sollten alle benötigten und absehbaren Positionen im HKP enthalten sein, dass schließt auch Vorbehandlungen oder beim Implantat, nicht nur die Schraube sondern auch den eigentlichen Zahnersatz (Krone/Brücke), mit ein.
2. Bonusheft
Wer als gesetzlich-versicherter Patient Zahnersatz benötigt, erhält von der Krankenkasse einen Kostenzuschuss. Dieser Festzuschuss wird in Höhe von 50 Prozent der Kosten, den die Krankenversicherung und Zahnärzteschaft für einfache Regelversorgung festgelegt haben, erstattet. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen.
Führt der Patient ein sogenanntes Bonusheft, kann sich der Zuschuss der Krankenversicherung allerdings erhöhen. Das Bonusheft ist bei jedem Zahnarzt erhältlich. Der Patient erhält für jedes Jahr, in dem er eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt hatte, einen Stempel.
Ab dem sechsten Jahr erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Bei Versicherten, die zehn Jahre lang Stempel in Ihrem Bonusheft lückenlos nachweisen können, beträgt der Zuschuss ab dem elften Jahr 65 Prozent. Somit liegt die Kostenübernahme um 20-30 Prozent höher als ohne Bonusheft.
Wichtig: Versäumen Sie den jährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt, verlieren Sie den Bonus komplett und müssen wieder bei null anfangen!
Hinweise zum Bonusheft:
- Das Bonusheft ist kostenlos bei jedem Zahnarzt erhältlich.
- Den Bonus erhält man nur bei einer lückenlosen Einhaltung der jährlichen Kontrolluntersuchungen.
- Die Einträge können auch von unterschiedlichen Ärzten vorgenommen werden.
- Achten Sie darauf, dass Sie das Bonusheft immer wieder zurückbekommen, wenn Sie es bei der Krankenkasse eingereicht haben
- Werfen Sie Ihr Bonusheft niemals weg!
- Weisen Sie den Zahnarzt auf Ihr Bonusheft hin.
3. Härtefallregelung
Bei Versicherten, die im Monat nicht mehr als 1218 Euro brutto verdienen oder Sozialleistungen wie Harzt IV , Bafög oder Grundsicherung im Alter beziehen, erstatten die Krankenkassen die Regelversorgung komplett, wenn sich der Versicherte für die Kassenleistung bei Zahnersatz entscheidet.
Wichtig: Die Krankenkassen verlangen immer einen Nachweis über die finanzielle Situation des Versicherten.
Sofern eine Versorgung erwünscht ist, die über die Regelversorgung hinaus geht, etwa eine voll verblendete Krone, zahlen die Krankenkassen die zusätzlichen Kosten nicht. Die Mehrkosten müssen dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Tipp: Die Einkommensgrenze erhöht sich auf 1776,75 Euro im Monat, wenn ein Angehöriger mit im Haushalt lebt und um weitere 409,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen.